Neue Termine & Updates
Liebe Gartenfreunde!!
Am Samstag, den 05. Oktober 2024
ab 8:00 Uhr wird die Hecke in der Waldbrunnen-anlage geschnitten und gesäubert, dazu werden Helfer benötigt. Wer bei der Gemeinschaftsarbeit helfen möchte, trägt sich bitte bis zum 04.10.24 in die Liste ein, die bei Walter in der Gaststätte ausliegt. Es wird, wie bei jeder Gemeinschaftsarbeit, die Stunde mit 10€ Euro vergütet.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vereinsvorstand
i.A.
Christina Goltermann
2. Schriftführerin
Bei Interesse an einem Kleingarten bitte Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen und einreichen!
Der Antrag ist auf dieser Website.
Aus aktuellem Anlass!!!
Wir weisen nochmals darauf hin:
Die illegale Müllentsorgung in / vor der Anlage bzw. um die Anlage herum ist verboten.
Dazu gehören auch Gartenabfälle (u. a. Unkraut).
Zuwiderhandlungen werden sofort zu Anzeige gebracht und führen zur fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses!
In der diesjährigen Jahreshauptversammlung wurden folgende Beschlüsse zu den eingereichten Anträgen gefasst:
1. Erhöhung des Stundensatzes bei Gemeinschaftsarbeit von
7,50 € auf 10,00 €. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.
Die Auszahlung in diesem Jahr wird mit jeweils 2,50 € vom
Verein getragen. Ab 2025 wird die Erhöhung in den Jahresrechnungen umgesetzt.
2. Abschaffung der Mittagsruhe an Samstagen. Der Antrag
wurde mit Mehrheit angenommen.
Ab sofort gilt keine Ruhezeit an Samstagen zwischen
13:00 Uhr – 15:00 Uhr.
Die Ruhezeiten sind von allen Kleingärtnern und Besuchern / Gästen der Anlage einzuhalten:
-
an Sonn- und Feiertagen ganztägig, sowie
-
werktags (Mo - Sa) vor 7:00 Uhr und nach 19:30 Uhr und
-
zur Mittagszeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr
(ausgenommen an Samstagen).
Lärmverursachende Arbeiten sind während dieser Zeiten untersagt.
Das Entsorgen von Müll oder Unrat in / vor der Anlage bzw. um die Anlage herum ist verboten. Zuwiderhandlungen werden sofort zu Anzeige gebracht.
Jegliches Rad- / E-Scooterfahren in der Anlage ist verboten.
Hunde sind an der Leine zu führen!
Zaunkanten und Wege vor Ihren Gärten sind frei von Wild- und Beikräutern zu halten!
Pools bis zu 500 Litern ohne chemische Zusätze sind erlaubt.
Grillen mit Holz bzw. das Verbrennen von jeglichem Holz ist ebenfalls verboten! Ab Grasfeuerindex Stufe 4 ist Grillen mit Holzkohle verboten!
Es gibt wieder News im Fachberater.
Betr. Schnecken im Garten.
Unser neuer Vorstand
1. Vorsitzender S.Gräf
2. Vorsitzender A. Arnheiter
1. Rechner S. Apel
2. Rechnerin N. Jung
1. Schriftführerin R.Goltermann
2. Schriftführerin T.Goltermann
Gartenwart W M.Koch
Gartenwart S J. Krämer
Beisitzerin O.Meier
Beisitzer A.Gerhards
Beisitzer R.Kenne